Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundezentrums elCanis
Präambel: Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des unterzeichneten Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter (Eigentümer) akzeptiert.
§ 1 Inobhutnahme des Hundes: Das Hundezentrum elCanis nimmt den Hund des Tierhalters für den vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Tierhalter hat vorher die Möglichkeit, das Hundezentrum in Augenschein zu nehmen. Das Hundezentrum elCanis verpflichtet sich im Rahmen des Betreuungsvertrages den übergebenen Hund sowohl art- als auch verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz zu achten. Bei Vertragsrücktritt von weniger als sieben Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf 50 % der Betreuungskosten. Buchungen die nach Erhalt der Auftragsbestätigung nicht 3 Wochen vorher abgesagt wurden, werden mit 25 % Stornogebühr berechnet. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Am Hotelabgabetag ist die Bringzeit bis maximal 14 Uhr gestattet. Nach 14 Uhr können keine Hunde zur Übernachtung aufgenommen werden, da dies Unruhe in die Gruppe bringt.
Das Bringen und Abholen der Hunde ist in folgenden Zeiten nach Terminvereinbarung möglich: Mo-Fr 7-9, 13-14, 17-19 Uhr. Sa, So, Feiertag 11-12, 16-17 Uhr. Die Tagesstätte ist Samstag, Sonntag und Feiertags geschlossen.
§ 2 Preis für Unterbringung des Hundes sowie zusätzliche Kosten: Der vereinbarte Preis für die Hotelunterbringung ist zu 50% bei Buchung und die restlichen 50% 2 Wochen vor Abgabe zur Zahlung fällig. Für Medikamentenvergabe wird eine Tagespauschale pro Hund von 2 € erhoben. Die Tagesstättenpreise sind bei Abgabe der Hunde zu bezahlen. Etwaige in der Obhut entstandene zusätzliche Kosten (Tierarzt, Aufenthalt in Klinik, Operationen, Medikamente, etc.) müssen von dem Tierhalter bei Abholung des Hundes sofort beglichen werden.
§ 3 Körperlicher Zustand des unterzubringenden Hundes: Der Tierhalter versichert, dass der Hund sich in seinem Eigentum befindet, der Hund zum Zeitpunkt der Abgabe in einem gesunden Zustand befindet, der Hund die erforderlichen, seinem Alter entsprechenden Impfungen (Tollwut-, Hepatitis-, Parvovirose-, Leptospirose- sowie Staupeimpfung, Zwingerhusten, Floh- und Milbenfrei nach bestem Wissen und Gewissen, sowie entsprechende zeitgerechte Entwurmung etc.) erhalten hat. Weiterhin versichert der Tierhalter ausdrücklich, dass übergebene Hündinnen nicht läufig sind. Unkastrierte Hündinnen können frühestens 5 Wochen nach Beendigung der Läufigkeit aufgenommen werden. Für auftretende Folgen läufiger Hündinnen, wird keinerlei Haftung übernommen. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Für den Fall, dass ein Tierhalter einen Hund in das Hundezentrum übergibt, welcher zum Zeitpunkt der Abgabe eine ansteckende Krankheit mit sich trägt, ist der Tierhalter für die entstandenen Kosten, welche dem Hundezentrum entstehen, sei es Desinfektion, Tierarztkosten o.ä., verantwortlich und haftbar.
§ 4 Futter für den unterzubringenden Hund: Der Tierhalter verpflichtet sich für die Zeit der Unterbringung ausreichend Futter für den Hund zur Verfügung zu stellen. Sollte das Futter nicht ausreichen, gestattet der Hundehalter dem Hundezentrum elCanis eigenes Futter zu verabreichen und die Kosten dem Tierhalter in Rechnung zu stellen. Die Kosten je Fütterungsgabe betragen 2€ pro Hund. Übriges mitgebrachtes Futter wird vom Hundezentrum bei Abholung an den Hundehalter ausgehändigt. Hundenäpfe sind vorhanden und sollten nicht mitgebracht werden.
§ 5 Benachrichtigung und Erreichbarkeit des Tierhalters: Sollten bei in Obhut gegebenen Tieren Verhaltensstörungen, Krankheiten oder sonstige Probleme auftreten, verpflichtet sich das Hundezentrum elCanis in Notfällen unverzüglich dem Tierhalter Mitteilung darüber zu geben und den Hund in der Tagesbetreuung zur Abholung bereit zu stellen bzw. in der Hotelbetreuung sofort einen Tierarzt zu konsultieren. Der Tierhalter hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass er auch während der Zeit der Obhut im Hundezentrum elCanis telefonisch oder auf sonstigem Wege, erreichbar ist. Gegebenenfalls hat er einen Vertreter zu benennen und seine Mobilnummer zu hinterlassen. Das Hundezentrum elCanis darf auch ohne Zustimmung des Hundeshalters und vorheriger Absprache einen Tierarzt oder eine Tierklinik auf Kosten des Hundehalters aufsuchen.
§ 6 Aggressionsverhalten des unterzubringenden Hundes: Der Tierhalter versichert, dass der Hund bisher in keinerlei Art und Weise aggressiv aufgefallen ist bzw. andere Hunde oder andere Lebewesen, nachhaltig gebissen hat, wodurch Verletzungen nach sich gezogen wurden. Bei überverhältnismäßigem Aggressionsverhalten des Hundes ist das Hundezentrum elCanis berechtigt, die Unterbringung sofort abzubrechen und den Tierhalter aufzufordern, den Hund sofort abzuholen. Eine Rückerstattung von Unterbringungskosten erfolgt nicht.
§ 7 Schäden durch den untergebrachten Hund: Von der Haftpflichtversicherung unabhängig ist der Tierhalter immer verpflichtet, eventuell entstandene Schäden, welche sein Hund verursacht hat und von keiner Versicherung übernommen werden, zu tragen. Sämtliche durch das Tier verursachte Schäden, seien es Personen- und/oder Sachschäden gehen immer zu Lasten des Tierhalters. Eine finanzielle Begrenzung hierfür besteht nicht.
§ 8 Konsultierung eines Tierarztes: Der Tierhalter gestattet dem Hundezentrum elCanis bei Erforderlichkeit immer einen Tierarzt auf Kosten des Tierhalters zu konsultieren. Dabei erfolgen die Konsultationen vorwiegend im Hundezentrum elCanis. Alle diesbezüglichen erforderlichen Kosten des Tierarztes sowie Kosten für erforderliche Medikamente, sind von dem Tierhalter zu tragen. Die Konsultation eines Tierarztes kann ohne Rücksprache mit dem Tierhalter erfolgen.
§ 9 Haftung des Hundezentrum elCanis: Das Hundezentrum elCanis gewährt nicht, dass der Hund nach Abschluss der Unterbringung völlig gesund und frei von irgendwelchen Krankheiten, Verletzungen etc. ist. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in eine Gruppenhaltung gegeben wird und hierbei evtl. Verletzungen entstehen können. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen der Hund durch buddeln, springen etc. aus dem Grundstück entkommen kann. Hierfür übernimmt das Hundezentrum elCanis keine Haftung. Weiterhin übernimmt das Hundezentrum elCanis keinerlei Verantwortung für den Todesfall eines Hundes. Ebenso wird keine Entschädigungsleistung für den Todesfall eines Hundes erbracht. Für Gegenstände, welche sich im Eigentum des Tierhalters befinden und mitgebracht wurden (Hundekorb, Decken, Leinen, Halsbänder, etc.), wird keinerlei Haftung übernommen. Das Betreten der Freiflächen und Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hundezentrum elCanis übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle schmutzige Kleidung oder ähnliches.
§ 10 Ablehnungsrecht: Das Hundezentrum elCanis behält sich das Recht vor, Aufträge jeglicher Art ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unkastrierte Rüden werden nicht aufgenommen. Der Hundehalter verpflichtet sich zu stark lärmende Hunde unverzüglich im Hundezentrum elCanis abzuholen.
§ 11 Hotel / Tagesstätte:
Hotel: Sozialverträglichkeitstest gratis, Eingewöhnung in die Gruppe und Probeübernachtung sind kostenpflichtig
Tagesstätte: Sozialverträglichkeitstest gratis, kostenpflichtige Eingewöhnung in die Gruppe
Allgemein: Die Integration in die Gruppe über den Zeitraum der Eingewöhnung ist kostenpflichtig. Der Hund sollte möglichst mindestens einmal die Woche in das Hundezentrum elCanis gebracht werden, da ansonsten eine Entfremdung der Gruppe nicht ausgeschlossen werden kann und mit der Eingewöhnung neu begonnen werden muss. Ein Platz gilt nur dann als reserviert, wenn der Auftrag vom Hundezentrum elCanis schriftlich bestätigt wurde.
§ 12 Ausführung des untergebrachten Hundes: Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Hund in einem eingezäunten, sicheren Gelände des Hundezentrums elCanis, ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen, geführt werden darf und steht für die entsprechenden Risiken ein. Es werden keine Spaziergänge mit den Hunden durchgeführt, der einzige Auslauf ist das eingezäunte Grundstück des Hundezentrums. Ausnahmen erfolgen nach Absprache mit dem jeweiligen Hundebesitzer. In seltenen Fällen kann nach vorheriger Kundeninformation ein Ausflug an den See stattfinden.
§ 13 Abholung und Weitervermittlung des Hundes: Der Tierhalter verpflichtet sich die vereinbarten Abholtermine einzuhalten. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Unterbringungstage gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Nichtabholung des Hundes ist das Hundezentrum elCanis nach spätestens 2 Wochen des vereinbarten Abholtermins, berechtigt die Kosten dem Tierhalter vollständig in Rechnung zu stellen. Weiterhin ist das Hundezentrum elCanis berechtigt, den Hund weiterzuvermitteln und eventuelle Weitervermittlungskosten / Gebühren dem Tierhalter in Rechnung zu stellen. Sollte eine Weitervermittlung des Hundes scheitern, ist das Hundezentrum elCanis berechtigt, den Hund an ein Tierheim zu übergeben.
§ 14 Foto- und Videoaufnahmen: Das Hundezentrum elCanis ist dazu berechtigt, Foto- als auch Videoaufnahmen von den sich in der Obhut befindlichen Hund zu machen und diese für ihre eigenen Zwecke zu verwenden.
§ 15 Datenschutz: elCanis garantiert, sämtliche Datenschutzrichtlinien in Bezug auf Tierhalter und Hund einzuhalten. Sämtliche Daten des Betreuungsvertrages dienen lediglich der internen Bearbeitung des Hundezentrum elCanis.
§ 16 Salvatoresche Klausel: Durch Abgabe des Hundes im Hundezentrum elCanis erkennt der Hundehalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
§ 17 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist das Amtsgericht Sinsheim, Werderstraße 12, 74889 Sinsheim